FAQ

Wer benötig die Berufskraftfahrer Weiterbildung?

Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sieIMG_1405
  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist,
 
regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erwirbt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

In welchen Abständen muss ich meine Module wiederholen?

Antwort: Alle fünf Jahre.

Bin ich als Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich?

Antwort: Natürlich! Alle am Transport beteiligten Personen sind mehr oder weniger für eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich.

Wie lange ist mein Staplerschein gültig?

Antwort: Zeitlich unbegrenzt! Wichtig ist aber die jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1.IMG_1370

Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Lkw in einen Stau gerate und die Lenkzeit überziehe?

Antwort: Gemäß Artikel 12 der Verordnung 561/2006 (Notstandsklausel) ist ein Ausdruck zu erstellen, auf welchem der Grund der Abweichung, die Fahrtstrecke usw. zu notieren ist.

Darf ich meine Tagesruhezeit verkürzen?

Antwort: Ja dürfen Sie! Dreimal pro Woche sind 9 Stunden erlaubt.

Meine Fahrerkarte ist abgelaufen und ich habe vergessen eine neue zu beantragen, darf ich bis ich die neue erhalten habe ohne Fahrerkarte fahren?

Antwort: Ganz klar, NEIN! Nur bei Verlust, Defekt oder Diebstahl der Fahrerkarte darf das Fahrzeug maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte gelenkt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Ausdrucke ordnungsgemäß gemacht werden.

Muss ich weiterhin eine Bescheinigung gem. §20 FPersV mitführen?

Antwort: Nein müssen Sie nicht. Aber Vorsicht! Sie haben die Pflicht, einen lückenlosen Nachweis über den aktuellen und die letzten 28 Tage mitzuführen. Das bedeutet, dass Sie alle Zeitgruppen die nicht automatisch aufgezeichnet werden manuell am digitalen Kontrollgerät nachtragen müssen (manueller Nachtrag). Vor Fahrtantritt ist z. B. Ihr Urlaub, Ihre -Tages- bzw. Wochenruhezeit oder andere Tätigkeiten nachzutragen.